Kosten, Verordnung, Bewilligung und Rückerstattung

Kosten und Rückerstattung

Preise

30 Minuten ………… € 48,-

45 Minuten ………… € 72,-

60 Minuten ………… € 96,-

Ärztliche Verordnung

Für die Inanspruchnahme einer physiotherapeutischen Behandlung ist ein Überweisungsschein von Ihrem Hausarzt oder Facharzt erforderlich. Bitte bringen Sie diesen zum ehest möglichen Zeitpunkt mit.

 

Bewilligung

Je nach Kasse bzw. Verordnung ist die Einholung einer chefärztlichen Bewilligung erforderlich. Gerne übernehmen wir das für Sie.

Eine weitere Therapieserie mit weniger als 13 Wochen Abstand zur letzten ist aber immer bewilligungspflichtig! Bitte vergessen Sie nicht Ihre Therapeutin bzw. Ihren Therapeuten über bereits in Anspruch genommene Therapien zu informieren.

 

Wahlphysiotherapie und Rückerstattung

Wir haben keinen Kassenvertrag sondern sind Wahlphysiotherapeuten. Für die Inanspruchnahme von therapeutischen Leistungen bekommen Sie von uns eine Honorarnote gestellt, die von Ihnen zur Gänze zu bezahlen ist. Anschließend können Sie diese gemeinsam mit der Zuweisung, der original Rechnung und dem Zahlungsbeleg bei Ihrer Krankenversicherung einreichen und erhalten, wie beim Wahlarzt, den Kassenanteil Ihrer Versicherung rückerstattet. Über die genauere Höhe Ihres voraussichtlichen Selbstbehaltes informiert Sie gerne Ihre Therapeutin bzw. Ihr Therapeut, sowie Ihre Sozialversicherung.

Sollten Sie eine Zusatzversicherung haben, können Sie sich natürlich auch bei dieser um Kostenrückerstattung ansuchen, bitte fragen Sie diesbezüglich nach, ob Kosten für eine ambulante Physiotherapie übernommen werden.